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Bauturbo in München: 210 Wohnungen im FlaucherQuartier geplant

Veröffentlicht am 25. Oktober 2026

In Sendling soll das FlaucherQuartier mit rund 210 Wohnungen entstehen. Stadt und Stadtwerke München haben das Vorhaben am 6. Oktober 2026 als Beispiel für die Anwendung des Bauturbos vorgestellt. Die Wohnungen sind überwiegend für Beschäftigte der SWM vorgesehen; hinzu kommt eine Kindertageseinrichtung. Für Eigentümer von Grundstücken ist die Nachricht besonders wegen des beschleunigten Wegs zum Baurecht interessant. Das Beispiel macht sichtbar, weshalb eine Entwicklungsperspektive für die einzelne Immobilie erst dann greifbar wird, wenn Planung, Standort und Umsetzbarkeit zusammen betrachtet werden.

Münchner Stadtansicht – Symbolbild zur Stadtentwicklung, keine Darstellung des geplanten FlaucherQuartiers.

Was am FlaucherQuartier konkret geplant ist

Das Projekt liegt zwischen Hans-Preißinger-Straße und Schäftlarnstraße beim Kulturzentrum Gasteig HP8. Die SWM sehen einen geschützten Innenhof, Dachgärten, Photovoltaik und einen Fernwärmeanschluss vor. Gebaut werden soll seriell und modular. Nach Angaben der Projektbeteiligten konnte die Phase der Baurechtschaffung um etwa zwei Jahre gegenüber einem regulären Bebauungsplanverfahren verkürzt werden.

Für eine Betrachtung des Standorts lohnt es sich, die einzelnen Aussagen auseinanderzuhalten: Vorgesehenes Nutzungskonzept, Planungsfortschritt und spätere Fertigstellung sind unterschiedliche Informationen. Die Oktober-Meldung berichtet über ein geplantes Quartier. Sie belegt keine bereits bezogenen Wohnungen und liefert keine pauschale Aussage zu Verkaufspreisen benachbarter Immobilien.

München setzt das Instrument bereits für weitere Projekte ein

Nach der städtischen Mitteilung vom 9. September hatte München im ersten Halbjahr 2026 der Anwendung des Bauturbos für rund 2.100 Wohnungen zugestimmt. Die Stadt beschreibt einen Weg, auf ein Bebauungsplanverfahren zu verzichten, wenn ein Wohnbauprojekt zu ihren städtebaulichen Zielen passt. Gleichzeitig bleiben beispielsweise Baumschutz, Klimaanpassung und notwendige soziale Infrastruktur Teil der Prüfung.

Damit rückt für Grundstückseigentümer die konkrete Abstimmung mit der Stadt in den Vordergrund. Wer über eine zusätzliche Bebauung oder eine neue Nutzung nachdenkt, sollte zunächst klären, welche Idee am Standort überhaupt weiterverfolgt werden kann. Ein nachvollziehbarer Lageplan und eine erste Beschreibung des Vorhabens helfen, die richtigen Fragen zu stellen.

Was Entwicklungspotenzial für die Bewertung bedeutet

Eine zusätzliche Nutzungsmöglichkeit kann für Kaufinteressenten wirtschaftlich interessant sein. Ihr Gewicht hängt davon ab, wie konkret und realistisch sie ist. Eine erste Skizze, eine abgestimmte Planung und ein genehmigtes Vorhaben haben jeweils einen anderen Informationsgehalt. Für eine Bewertung muss deshalb erkennbar sein, auf welcher Grundlage die angenommene Nutzung beruht.

Ebenso gehört die wirtschaftliche Seite dazu: Welche Flächen wären tatsächlich nutzbar, welche Bestandsgebäude bleiben erhalten und welche Aufwendungen wären bis zur Umsetzung erforderlich? Ein größeres theoretisches Bauvolumen führt nicht automatisch zum gleichen Mehrwert. Erst das Zusammenspiel aus erreichbarer Nutzung, Kosten, Zeit und Nachfrage macht eine Entwicklungsperspektive für eine Verkaufsentscheidung greifbar.

So bereiten Grundstückseigentümer eine fundierte Einschätzung vor

Praktisch empfiehlt sich eine Sammlung der vorhandenen Pläne, früheren Bescheide und bereits geführten Abstimmungen. Wichtig ist außerdem, den Stand dieser Unterlagen mit Datum festzuhalten. So lässt sich bei einer Bewertung trennen, was derzeit genutzt wird, was bereits geklärt ist und welche weiteren Schritte noch erforderlich wären.

Das FlaucherQuartier liefert dafür einen aktuellen Anlass, die Entwicklungsmöglichkeiten des eigenen Grundstücks genauer anzusehen. Seine Projektdaten lassen sich jedoch nicht auf einen anderen Standort übertragen. Bei Verkauf, Neuordnung oder langfristiger Planung sollte die Bewertung die nachweisbaren Möglichkeiten des jeweiligen Grundstücks und den vorgesehenen Bewertungszeitpunkt zusammenführen.

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Quellen und Datenstand

Recherche- und Quellenstand: 1. November 2026.

Bettina Heimhuber, zertifizierte Sachverständige für Immobilienbewertung
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Ihre Bettina Heimhuber