Als zertifiziertes Sachverständigenbüro für die Immobilienbewertung München & Oberbayern (DIA Zert DIN EN ISO/IEC 17024) sind wir Ihre Profis vor Ort. Ihre Immobilie bewerten wir professionell und erstellen für Sie unabhängige sowie gerichtsfeste Verkehrswertgutachten für verschiedene Bewertungsanlässe. Wir sind Ihre Experten in München für die fachkundige Immobilienbewertung von Wohnimmobilien, Gewerbeimmobilien sowie unbebauten Grundstücken.
Ihr Verkehrswertgutachten erstellen wir sachkundig auf Grundlage der Wertermittlungsverordnung (ImmoWertV), dem Baugesetzbuch (BauGB) und dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).
Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung in der Erstellung von qualifizierten Immobiliengutachten im Raum München. Für ein unverbindliches Informationsgespräch stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Ihre Ansprechpartnerin in München für Ihre professionelle Immobilienbewertung
Was ist Ihre Immobilie in München aktuell wert?
Unser Gutachten bringt Ihnen Klarheit.
Bei mir sind Sie und Ihre Immobilie in kompetenten Händen. Rufen Sie mich unverbindlich an.
Warum ein Immobiliengutachten zur Bewertung Ihrer Immobilie?
Was ist Ihr Haus, Ihre Wohnung oder Ihr Grundstück aktuell wert?
Die im Internet angebotenen Online-Tools zur Immobilienbewertung stellen nur eine unverbindliche grobe Schätzung Ihres Immobilienwertes dar. Diese haben keinerlei Bestand beim Finanzamt oder vor Gericht.
Ihr professionelles Immobiliengutachten von uns als Ihre Experten in München ist dagegen eine nachprüfbare Ausarbeitung über Werte von Immobilien, Grundstücken oder Rechten an Grundstücken.
Ein Gutachten für Ihre Immobilienbewertung stellt eine aufwendige und umfangreiche Analyse Ihrer Immobilie dar. Es untersucht alle Aspekte Ihres Wertermittlungsobjektes und weist den Verkehrswert fachkundig nach. Ihr Verkehrswertgutachten gemäß ImmoWertV (Immobilien-Wertermittlungsverordnung) zeigt den Marktwert Ihrer Immobilie zum Wertermittlungsstichtag.
Als Immobiliengutachter haften wir für die Aussagen in unseren Gutachten.
Für welchen Anlass benötigen Sie eine Immobilienbewertung durch ein Gutachten?
Zahlreiche Anlässe erfordern eine professionelle Immobilienbewertung. Dabei wird der Wert Ihrer Immobilie belastbar und aussagekräftig ermittelt und auf die speziellen Faktoren Ihrer Immobilie abgestimmt. Ihre Daten unterliegen bei uns der Schweigepflicht und werden nur für den Zweck des Gutachtens verwendet.
In einem persönlichen Gespräch klären wir gerne Ihre individuelle Situation. Für eilige Fälle sind auch kurzfristige Termine möglich. Rufen Sie uns einfach gleich an.
Ihre Immobilie bewerten für eine Schenkung
Mit einer Immobilienübertragung zu Lebzeiten sind besondere Überlegungen verbunden. Es geht um eine vorweggenommene Erbfolge. Liegen Immobilienwerte jenseits der Steuerfreigrenzen, ist eine Schenkung zu Lebzeiten dem klassischen Erbe vorzuziehen. Mit einer Schenkung können sich Eltern auch ein Wohnrecht oder Nießbrauchrecht sichern.
Entscheiden Sie sich für eine Übertragung zu Lebzeiten, sollten Sie den Wert Ihrer Immobilie kennen. Ein Verkehrswertgutachten zur Immobilienbewertung hilft und kann dem Finanzamt vorgelegt werden.
Immobilienbewertung für das Finanzamt
Das Finanzamt legt den gemeinen Wert einer Immobilie fest, ohne dass eine Objektbesichtigung erfolgt. Dies kann eine zu hohe Steuerlast zur Folge haben, da besondere Umstände, wie zum Beispiel Rechte und Belastungen, Baumängel oder Instandhaltungsstau nicht angerechnet werden.
Die Kosten für die Erstellung Ihres Gutachtens zur Immobilienbewertung Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung im Raum München lassen sich steuerlich ansetzen.
Verkauf Ihrer Immobilie
Für den geplanten Verkauf Ihres Hauses, Ihrer Wohnung oder Ihres Grundstücks ist eine professionelle Immobilieneinschätzung förderlich. Beim einem Ankauf einer Immobilie ist meist nicht genug Zeit für ein Immobiliengutachten. Aufgrund der hohen Nachfrage in der Region München ist hier oft eine schnelle Entscheidung erforderlich.
Als langjährige Immobilienmakler in der Region München unterstützen wir Sie auch gern beim Verkauf Ihrer Immobilie.
Erbauseinandersetzung
Bei Erbauseinandersetzungen ist der objektiv und unabhängig festgestellte Wert der Immobilie für die Nachlassregelung von großer Bedeutung.
Um gerichtliche Streitigkeiten mit den Miterben, insbesondere bei Familienangelegenheiten, zu vermeiden, ist eine Immobilienbewertung unabdinglich.
Auch für das Finanzamt ist der Wert des Immobiliengutachten zur Ermittlung der Erbschaftsteuer elementar.
Ehescheidung
Bei einer Scheidung ist der Wert der Immobilie von großer Bedeutung, da durch den Zugewinn während der Ehe gegenseitige Ansprüche geltend gemacht werden können. Wir garantieren Ihnen eine unabhängige & objektive Immobilienbewertung für Ihre Immobilie.
Beleihung Ihrer Immobilie
Für eine Anschlussfinanzierung oder zur Finanzierung weiterer Immobilien ist die Wertfeststellung durch einen geprüften Sachverständigen für ein Kreditinstitut maßgebend.
Änderungen bei den Rechten und Belastungen
Es gibt Rechte an einem Grundstück, die den Verkehrswert einer Immobilie erheblich erhöhen oder verringern können. Dazu gehören beispielsweise Wegerechte, Leitungsrechte, Fahrtrechte, Wohnungsrechte, Nießbrauch, Abstandsflächen oder andere Rechte und Belastungen. Diese sind bei einer Immobilienbewertung zu berücksichtigen.
Denkmalschutz für Ihre Immobilie
Bei einer unter Denkmalschutz stehenden Immobilie steht diese laut Gesetz unter besonderem Schutz. Das heißt, der Eigentümer ist zur Instandhaltung und Instandsetzung verpflichtet. Eine unter Denkmalschutzstellung kann sich werterhöhend, wertmindernd oder auch wertneutral auswirken.
Ihre Immobilie bewerten – Was kostet ein Gutachten?
Bei der Erstellung eines Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB orientieren wir uns an der HOAI. Das ist die Honorarverordnung für Architekten und Ingenieure.
Das Honorar für die Erstellung unserer Verkehrswertgutachten zur Immobilienbewertung bemisst sich an der Immobilienart und dem individuellen Auftragsumfang. Wenn beispielsweise Rechte und Belastungen zu berücksichtigen sind oder Ihr Gutachten verschiedene Wertermittlungsstichtage beinhaltet. Die Vergütung bei Gerichtsaufträgen erfolgt im Rahmen des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG).
Ihre Immobilie bewerten: Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Honorarangebot zur Immobilienbewertung nach Einschätzung des Aufwands für Ihr Bewertungsobjekt in der Region München oder Oberbayern. Rufen Sie uns einfach an.
Wie ist der Ablauf zur Erstellung Ihres Immobiliengutachten?
Sie benötigen eine professionelle Immobilienbewertung für Ihr Objekt in München oder Oberbayern und nehmen Kontakt zu uns auf. Rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns eine E-Mail oder eine Nachricht über unser Kontaktformular.
Bei einem telefonischen Erstgespräch stimmen wir uns zur Art sowie zum Zweck und Umfang der von Ihnen benötigten Immobilienbewertung ab. Wir besprechen auch, welche für das Gutachten erforderlichen Unterlagen Ihnen bereits vorliegen und ob Sie oder wir die fehlenden Unterlagen beschaffen sollen.
Auf Grundlage der besprochenen Punkte senden wir Ihnen einen Sachverständigenvertrag per E-Mail oder per Post zu. Die Schriftform verschafft Ihnen und uns Rechtssicherheit und regelt die vereinbarten Faktoren der Immobilienbewertung sowie Honorierung und Haftung des Sachverständigen. Die Schriftform beinhaltet auch Ihre Erteilung einer Vollmacht zur Haus- oder Grundstücksbewertung. Die benötigen wir zum Einholen von Auskünften oder Unterlagen bei öffentlichen Stellen.
Sie senden uns den Sachverständigenvertrag unterschrieben zurück. Daraufhin fordern wir die von uns zu beschaffenden Unterlagen bei den entsprechenden Stellen an. Gleichzeitig stellen Sie uns die Ihnen vorliegenden oder von Ihnen beschaffte Unterlagen zur Verfügung.
Sobald uns alle erforderlichen Unterlagen mit den für die Immobilienbewertung relevanten Informationen vorliegen, erfolgt die Besichtigung Ihrer zu bewertenden Immobilie in München oder Oberbayern. Hierbei ist die vollständige Begehung und Inaugenscheinnahme Ihres Grundstücks und aller baulichen Anlagen notwendig. Die Besichtigung des Kellers und Dachbodens sind vorgeschrieben. Sollten einzelne Gebäudeabschnitte oder Räume nicht von uns besichtigt werden können, wird dies im Gutachten vermerkt.
Nach der Besichtigung Ihres Bewertungsobjektes beginnen wir mit der fachgerechten Wertermittlung unter Anwendung der gültigen Wertermittlungs-Verordnungen und Regelungen. Die Ausarbeitung Ihres Wertgutachtens erfolgt unter Berücksichtigung aller wertbeeinflussenden Parameter.
Nach Fertigstellung unseres Immobiliengutachten zur Immobilienbewertung übergeben wir Ihnen das Gutachten. Gleichzeitig geben wir Ihnen auch die uns zur Verfügung gestellten Unterlagen zurück. Für beides bestätigen Sie uns den Empfang.
Nachdem Sie Ihr Immobiliengutachten in Ruhe gelesen haben, können Sie Fragen dazu in einem abschließenden Gespräch mit uns klären. Entweder telefonisch oder gern auch bei uns in München vor Ort.
Mit Abnahme des Gutachtens zu Ihrer Immobilienbewertung ist unser Sachverständigenhonorar fällig.
Für die gesamte Bearbeitungszeit können Sie, abhängig vom Umfang der Wertermittlungs-Aufgabe, circa vier bis acht Wochen einplanen. Wenn Unterlagen von Behörden anzufordern sind, kann dies die Bearbeitungszeit verzögern. Da wir erstellte Immobiliengutachten 10 Jahre aufbewahren, können Sie Ausfertigungen davon auch zu einem späteren Zeitpunkt problemlos nachbestellen.