Als zertifiziertes Sachverständigenbüro für die Immobilienbewertung München & Oberbayern (DIA Zert DIN EN ISO/IEC 17024) sind wir Ihre Profis vor Ort. Ihre Immobilie bewerten wir professionell und erstellen für Sie unabhängige sowie gerichtsfeste Verkehrswertgutachten für verschiedene Bewertungsanlässe. Wir sind Ihre Experten in München für die fachkundige Immobilienbewertung von Wohnimmobilien, Gewerbeimmobilien sowie unbebauten Grundstücken.
Ihr Verkehrswertgutachten erstellen wir sachkundig auf Grundlage der Wertermittlungsverordnung (ImmoWertV), dem Baugesetzbuch (BauGB) und dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).
Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung in der Erstellung von qualifizierten Immobiliengutachten im Raum München. Für ein unverbindliches Informationsgespräch stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Zertifizierte Immobiliengutachterin (DIA Zert) für die Marktwertermittlung gem. ImmoWertV aller Immobilienarten (DIN EN ISO/IEC 17024)
Dipl. Sachverständige (DIA) für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten
Dipl. Kauffrau (FH)
Bei mir sind Sie und Ihre Immobilie in kompetenten Händen. Rufen Sie mich unverbindlich an.
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Was ist Ihr Haus, Ihre Wohnung oder Ihr Grundstück aktuell wert?
Die im Internet angebotenen Online-Tools zur Immobilienbewertung stellen nur eine unverbindliche grobe Schätzung Ihres Immobilienwertes dar. Diese haben keinerlei Bestand beim Finanzamt oder vor Gericht.
Ihr professionelles Immobiliengutachten von uns als Ihre Experten in München ist dagegen eine nachprüfbare Ausarbeitung über Werte von Immobilien, Grundstücken oder Rechten an Grundstücken.
Ein Gutachten für Ihre Immobilienbewertung stellt eine aufwendige und umfangreiche Analyse Ihrer Immobilie dar. Es untersucht alle Aspekte Ihres Wertermittlungsobjektes und weist den Verkehrswert fachkundig nach. Ihr Verkehrswertgutachten gemäß ImmoWertV (Immobilien-Wertermittlungsverordnung) zeigt den Marktwert Ihrer Immobilie zum Wertermittlungsstichtag.
Als Immobiliengutachter haften wir für die Aussagen in unseren Gutachten.
Zahlreiche Anlässe erfordern eine professionelle Immobilienbewertung. Dabei wird der Wert Ihrer Immobilie belastbar und aussagekräftig ermittelt und auf die speziellen Faktoren Ihrer Immobilie abgestimmt. Ihre Daten unterliegen bei uns der Schweigepflicht und werden nur für den Zweck des Gutachtens verwendet.
In einem persönlichen Gespräch klären wir gerne Ihre individuelle Situation. Für eilige Fälle sind auch kurzfristige Termine möglich. Rufen Sie uns einfach gleich an.
Mit einer Immobilienübertragung zu Lebzeiten sind besondere Überlegungen verbunden. Es geht um eine vorweggenommene Erbfolge. Liegen Immobilienwerte jenseits der Steuerfreigrenzen, ist eine Schenkung zu Lebzeiten dem klassischen Erbe vorzuziehen. Mit einer Schenkung können sich Eltern auch ein Wohnrecht oder Nießbrauchrecht sichern.
Entscheiden Sie sich für eine Übertragung zu Lebzeiten, sollten Sie den Wert Ihrer Immobilie kennen. Ein Verkehrswertgutachten zur Immobilienbewertung hilft und kann dem Finanzamt vorgelegt werden.
Das Finanzamt legt den gemeinen Wert einer Immobilie fest, ohne dass eine Objektbesichtigung erfolgt. Dies kann eine zu hohe Steuerlast zur Folge haben, da besondere Umstände, wie zum Beispiel Rechte und Belastungen, Baumängel oder Instandhaltungsstau nicht angerechnet werden.
Die Kosten für die Erstellung Ihres Gutachtens zur Immobilienbewertung Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung im Raum München lassen sich steuerlich ansetzen.
Bei Erbauseinandersetzungen ist der objektiv und unabhängig festgestellte Wert der Immobilie für die Nachlassregelung von großer Bedeutung.
Um gerichtliche Streitigkeiten mit den Miterben, insbesondere bei Familienangelegenheiten, zu vermeiden, ist eine Immobilienbewertung unabdinglich.
Auch für das Finanzamt ist der Wert des Immobiliengutachten zur Ermittlung der Erbschaftsteuer elementar.
Für eine Anschlussfinanzierung oder zur Finanzierung weiterer Immobilien ist die Wertfeststellung durch einen geprüften Sachverständigen für ein Kreditinstitut maßgebend.
Bei einer unter Denkmalschutz stehenden Immobilie steht diese laut Gesetz unter besonderem Schutz. Das heißt, der Eigentümer ist zur Instandhaltung und Instandsetzung verpflichtet. Eine unter Denkmalschutzstellung kann sich werterhöhend, wertmindernd oder auch wertneutral auswirken.
Bei der Erstellung eines Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB orientieren wir uns an der HOAI. Das ist die Honorarverordnung für Architekten und Ingenieure.
Ihre Immobilie bewerten: Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Honorarangebot zur Immobilienbewertung nach Einschätzung des Aufwands für Ihr Bewertungsobjekt in der Region München oder Oberbayern. Rufen Sie uns einfach an.
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