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Erbschaftsteuer: Was das BFH-Urteil zu Vergleichspreisen für Wohnungen bedeutet

Veröffentlicht am 11. Oktober 2026

Wer eine Eigentumswohnung erbt, begegnet oft mehreren Wertangaben. Für die Erbschaftsteuer wird ein Wert nach gesetzlichen Regeln festgestellt. Dieser Wert ist nicht automatisch der Preis, den die Wohnung bei einem Verkauf erzielen würde.

Symbolbild: Dokumente werden unterzeichnet.
Symbolbild: Unterzeichnung von Dokumenten zur Immobilienbewertung.

Vergleichspreise haben besonderes Gewicht

Der Bundesfinanzhof entschied mit Urteil vom 11. März 2026 (II R 6/23), dass die von Gutachterausschüssen ermittelten Vergleichspreise bei der Grundstücksbewertung für die Erbschaft- und Schenkungsteuer grundsätzlich maßgeblich sind. Bei Wohnungseigentum sieht das Bewertungsgesetz grundsätzlich das Vergleichswertverfahren vor. Nach der Mitteilung des Bundesfinanzhofs vom 25. Juni 2026 ist die gerichtliche Kontrolle solcher Vergleichspreise grundsätzlich auf offensichtliche Unrichtigkeiten beschränkt. Daraus folgt keine allgemeine Erfolgsaussicht für einen Einspruch gegen einen Steuerbescheid.

Steuerlicher Wert und Verkaufspreis trennen

Ein Vergleichspreis im steuerlichen Verfahren erfüllt einen anderen Zweck als eine aktuelle Einschätzung für eine Verkaufsentscheidung. Beides kann sich auf denselben Gegenstand beziehen und dennoch zu unterschiedlichen Ergebnissen führen. Wichtig sind der jeweilige Stichtag, die verwendeten Daten und die Merkmale der konkreten Wohnung. Ein späterer Marktpreis lässt sich aus dem steuerlichen Wert daher nicht einfach ablesen. Umgekehrt macht ein abweichender Angebotspreis den Steuerwert nicht automatisch falsch.

Welche Unterlagen sich jetzt lohnen

Prüfen Sie bei einem Bescheid, welcher Bewertungsstichtag zugrunde liegt und ob Fläche, Zustand, Ausstattung und andere wesentliche Objektmerkmale korrekt erfasst sind. Lassen Sie sich die herangezogenen Vergleichsdaten erklären, soweit sie für die Bewertung relevant sind. Halten Sie Grundriss, Bauunterlagen und Nachweise zu Besonderheiten der Wohnung bereit. Wenn erhebliche Abweichungen oder erkennbare Fehler auffallen, sollten Sie den konkreten Fall steuerlich oder rechtlich prüfen lassen. Eine Immobilienbewertung kann die tatsächlichen Objektmerkmale dokumentieren; sie ersetzt keine Beratung zum Steuerverfahren.

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Quellen und Datenstand

Recherche- und Quellenstand: 1. November 2026.

Bettina Heimhuber, zertifizierte Sachverständige für Immobilienbewertung
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